Foreign citizens who change planes at airports in the United States can legally be seized, detained without charges, deprived of access to a lawyer or the courts, and even denied basic necessities like food, lawyers for the government said in Brooklyn federal court yesterday. NY Times
oder, auf deutsch:
Wie es um die Rechte eines Ausländers steht, der gar nicht einmal in die USA einreisen, sondern dort nur ein Flugzeug wechseln muss, um weiterzufliegen, kam sozusagen als Nebenprodukt in einem Prozess heraus. […] Besonders dreist war dies im Fall des kanadischen Bürgers Maher Arar, der 2002 im Kennedy International Airport beim Umsteigen festgenommen und nach Syrien verschleppt wurde, wo man ihn folterte. Arar wurde nach 10 Monaten (!) wieder freigelassen, Syrien und Kanada sehen ihn keiner terroristischen Verbindung für verdächtig, die US-Regierung will nach dem “state secret privilege” nicht die Beweise vorlegen, warum sie Arar für einen Terrorverdächtigen hält. Telepolis
Zuerst gelinkt im Mosaikum.
Beim Lesen der obigen Artikel stellt sich einfach nur ungläubige Fassungslosigkeit ein. Methode und Vorgangsweise der US-Behörden scheinen einem dunkel vertrauten Prinzip zu folgen: Jeder Mensch arabischer Herkunft ist ein Terrorist – und wenn wir ihn lange genug foltern, wird er schon irgendetwas zugeben.
Ich weiß nicht, wie es dem Rest der Welt ergeht, aber mich erinnert das stark an die Zeiten der Inquisition. Damals ist man durchaus ähnlich vorgegangen – wer schuldig war, bestimmten die Dominikaner – die von ihnen als Ketzer eingestuften Personen gestanden entweder irgendwann, was sie getan oder auch nicht getan hatten; wer aber nicht gestand, galt als besonders verstockt und wurde erst recht hingerichtet.
Ja, der Vergleich ist übertrieben. Schließlich wurde von den USA noch niemand auf einem Scheiterhaufen verbrannt, und die Freigelassenen kommen im Allgemeinen mit intakten Fingernägeln aus der Haft. Es ist erschreckend genug, dass das falsche Gesicht oder der Besitz des falschen Buches genügt. Jeder ist schuldig, bis er das Gegenteil bewiesen hat. Was sich als recht schwierig erweisen kann, denn Anspruch auf einen Rechtsanwalt oder sonstigen Beistand hat man als prinzipiell Schuldiger erst einmal nicht.
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